Regionale
Arbeitsprogramme

Arbeitsprogramm
Murau Murtal

In der Steiermark ist mit dem 1. Jänner 2018 das österreichweit erste Landes- und Regionalentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Es können nun vermehrt regionale und interkommunale Projekte, die die Stärkung der Region Murau Murtal vorantreiben, finanziert werden. Den Rahmen für die umzusetzenden Projekte bilden das Landesentwicklungsleitbild sowie das Leitbild der Region Murau Murtal.

 

Durch das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz gibt es geregelte Finanzen, moderne Strukturen und klare Verantwortlichkeiten für die Region. Die Eigenmittel, die Murau Murtal zur Verfügung stehen, belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Diese Summe errechnet sich aus dem Bevölkerungsstand, der Fläche der Bezirke Murau und Murtal sowie den Steuereinnahmen je Einwohner. Neben den Strukturkosten des Regionalverbandes und den Regionalentwicklungsgesellschaften werden vor allem großregionale und interkommunale Projekte finanziert.

 

Für das Arbeitsprogramm werden laufend Projekte entwickelt, die in weiterer Folge – in Abstimmung mit dem Regionalvorstand – nach formalen und inhaltlichen Kriterien begutachtet werden. Das fertige Arbeitsprogramm wird in der Regionalversammlung beschlossen, damit eine Umsetzungsfreigabe vonseiten des Landes Steiermark gegeben werden kann. Die Regionalversammlung ist ein Gremium, das sich aus allen 34 Bürgermeister:innen der Bezirke Murau und Murtal und den regionalen Abgeordneten sowie den stimmberechtigten Bundesräten zusammensetzt.