Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe „Energieautarke Bauernhöfe“
Ziel der Ausschreibung ist es, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie umzusetzen und damit die Versorgungssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.
Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:
Modul A: „Einzelmaßnahme“
- Photovoltaik-Anlage mit Speicher und Notstromfunktion
- Stromspeicher mit Notstromfunktion zur Nachrüstung einer bestehende PV-Anlage
- LED Beleuchtung
Modul B „Gesamtenergiekonzept“
beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.
Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“
Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.
Die Förderung für die Module A – C muss VOR Bestellung und Errichtung der Anlagen erstellt werden!
Modul D:„Notstrom“
z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.
Für weitere Informationen stehen folgende Institutionen zur Verfügung: