Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe „Energieautarke Bauernhöfe“

Vom 15. Februar 2023 bis 28. November 2025 können Land- und Forstwirt:innen im Rahmen des Programmes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe „Energieautarke Bauernhöfe“ zur Förderung einreichen.


Ziel der Ausschreibung ist es, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie umzusetzen und damit die Versorgungssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.

 

Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

 

Modul A: „Einzelmaßnahme“

  • Photovoltaik-Anlage mit Speicher und Notstromfunktion
  • Stromspeicher mit Notstromfunktion zur Nachrüstung einer bestehende PV-Anlage
  • LED Beleuchtung

 

Modul B „Gesamtenergiekonzept“

beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.

 

Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“

Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.

 

Die Förderung für die Module A – C muss VOR Bestellung und Errichtung der Anlagen erstellt werden!

 

Modul D:„Notstrom“

z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.

 

 

Für weitere Informationen stehen folgende Institutionen zur Verfügung: