Raus-aus-Öl Bonus – Förderung bis 100 % für einkommensschwache Haushalte

Gefördert werden Heizungsumstellungen auf Pellets-, Hackschnitzel- oder Holzheizungen, Fernwärme, Wärmepumpen und Solaranlagen, sowie auch die thermische Sanierung von Gebäude. Weiters Photovoltaik und Elektromobilität, einschließlich Ladestationen. Für Private, Landwirte und Gewerbe.

Österreich strebt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 an. Damit die Umsetzung leichter fällt, werden die Förderprogramme von Bund und Land fortgesetzt, die Fördermittel wurden erhöht.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Klima- und Energiemodellregion (KEM) Murtal mit einer unabhängigen Beratung, erstellen die dazu erforderlichen Beratungsberichte oder Energieausweise und erledigen auch die Förderungsansuchen für Sie. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung bis zur Endabrechnung.

Zitat Manager der KEM Murtal Josef Bärnthaler: „Mit der erhöhten Förderung für den Heizungstausch wird Klimaschutz auch für einkommensschwache Haushalte möglich!“

Gebäudeeigentümer/innen eines Ein/Zweifamilienhauses und Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort in der Steiermark können um diese Förderung ansuchen.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen Obergrenze vergeben.

Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten offen:

  • 75% Förderung der Tauschkosten bis max. 19.540,- bei einem Einpersonenhaushalt mit einem max. Monatseinkommen von 1.694,-
  • 100% Förderung der Tauschkosten bis max. 26.050,- bei einem Einpersonenhaushalt mit einem max. Monatseinkommen von 1.454,-

(bei Mehrpersonenhaushalten kann man mit dem bereitgestellten  Online-Einkommensrechner des Landes Steiermark die diesbezügliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung überprüfen)

 

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at

Benötigte Unterlagen hierfür:

  • Aktuelle Privathaushaltsbestätigung
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bezugsbestätigung Sozialhilfe
  • Bestätigung GIS Befreiung
  • Bezugsbestätigung Wohnbeihilfe

 

Ablauf:

  1. Nach Registrierung und erfolgter Überprüfung durch Bund und Land nimmt ein Energieberater der zuständigen Beratungsstelle mit den Kunden Kontakt auf, um eine verpflichtende Vor-Ort-Energieberatung durchzuführen.
  2. Danach erfolgt die Antragstellung ausschließlich über die Beratungsstelle.
  3. Nach nochmaliger Prüfung wird dem Kunden ein Förderungsvertrag zugesandt – ab diesem Datum hat der Kunde 6 Monate Zeit den Heizungstausch durchzuführen.
  4. Nach Rechnungslegung sind die Endabrechnungsunterlagen vollständig zu übermitteln. Anschließend kommt es zur Förderungsauszahlung. Die Bezahlung der Kosten ist binnen 7 Werktagen an das ausführende Unternehmen durchzuführen.