ELER - Soziale Angelegenheiten
ELER – Soziale Angelegenheiten werden als eine Maßnahme im Rahmen des ELER-Förderprogramms „Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 – 2020″ abgewickelt.
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotenziale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden.
Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Altere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.