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IWB – Investitionen in Wachstum und Beschäftigung EFRE 2014-2020

Call nach der Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung von Stadtumland-Kooperationen, Stadtregionen und urbanen Wachstumsimpulsen im Rahmen des EFRE-Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014-2020“

 

Stadtregionen sind Motoren der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung. Insbesondere für die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet das Zusammenwirken der verschiedenen Standortfaktoren in den Stadtregionen (zentrale Einrichtungen, Bildungsangebote, Verkehrsanbindung etc.) günstige Rahmenbedingungen.

 

Ziel dieses Calls ist insbesondere die Entwicklung von überregional bzw. international sichtbaren Wirtschaftsstandorten an den hochrangigen Zentren, ergänzt um Standorte von regionaler Bedeutung in allen Regionen des Landes.

 

Gleichzeitig ergeben sich erhebliche Herausfordungen für die abgestimmte Entwicklung von Infrastruktur, Wohnraum, Verkehr und Industrie- und Gewerbeflächen, weshalb sich die Projekte durch Pilot- und Vorbildcharakter für die Regionen auszeichnen sollen.

Förderfähige Maßnahmen

Entsprechend der obigen Zielsetzungen sind folgende Maßnahmen förderfähig:

 

  • Entwicklung überregional bedeutsamer, international wettbewerbsfähiger Industrie- und Gewerbestandorte in den Zentralräumen und regionaler Industrie- und Gewerbestandorte auf Grundlage abgestimmter interkommunaler Standortentwicklungsinitiativen.
  • Integrierte räumliche Entwicklungsplanung, z.B.: Erarbeitung strategischer Ansätze zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadtregion; Konzeption und pilothafte
  • Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen (z.B. interkommunales Flächenmanagement, gemeindeübergreifende Infrastrukturplanung).
  • Mobilitätsmaßnahmen, die eine verbesserte Anbindung von Umlandgemeinden in das regionale Zentrum ermöglichen, z.B. stadtregionales Verkehrskonzept, Mobilitätskonzepte und innovative Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsvermeidung.
  • Attraktivierung der Stadtregion durch Maßnahmen zur Erhöhung der Erholungs- und Aufenthaltsqualität (z.B. stadtregionale Vernetzung der Erholungsinfrastruktur, Attraktivierung der urbanen Freiräume in und im Nahbereich von Stadtregionen) dies kann auch die Attraktivierung der innerstädtischen Räume erfassen.
  • Maßnahmen mehrerer Gemeinden zur Planung und Umsetzung einer effizienten gemeinsamen Besorgung kommunaler Aufgaben, z.B. Verwaltungskooperationen.

 


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