Diverse
Förderprogramme

Steiermark - Reich an Leben. Weil die Zukunft allen gehört.

Call zur Einreichung von Projekten zur Förderung älterer Menschen in ländlichen und städtischen Regionen der Steiermark.

 

Ziel der Landes- und Regionalentwicklung ist es, der Bevölkerung in allen steirischen Regionen die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Die Gleichbehandlung, Gleichstellung und Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen als Grundprinzip der Regionalentwicklung ist daher auch im Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 in Hinblick auf die Entwicklung der steirischen Regionen verankert und als wesentliches Leitziel für die Zukunftsfähigkeit der Regionen definiert.

 

Jede Altersgruppe sieht sich aber eigenen Herausforderungen gegenüber und stellt andere Anforderungen an ihr Lebensumfeld. Um die Lebensqualität der älteren Menschen in den steirischen Regionen zu verbessern, gilt es ihre speziellen Bedürfnisse, Anliegen und Sorgen sichtbar zu machen, sie in ihrer wichtigen Rolle für die Gemeinschaft zu stärken und Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu schaffen.

 

Schwerpunktthemen des Calls

Als Impuls veröffentlicht das Land Steiermark, vertreten durch die A17 Landes- und Regionalentwicklung und die A11 Soziales, Arbeit und Integration, den gegenständlichen Call zur Einreichung von Projekten zur Förderung der älteren Menschen in den ländlichen und städtischen Regionen der Steiermark. Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wurden 5 Zukunftsthemen ausgewählt:

 

  • Aktive Teilhabe an der Gesellschaft, Mitsprache und Bewusstseinsbildung
  • Digitalisierung und vernetzte Welten
  • Sicher unterwegs im Alter
  • Alter und Armut
  • Erhebung und Analyse der Lebenssituation älterer Menschen in der Steiermark

 

Projekttypen und Förderungsintensität

Projekttyp A: bis zu 70% Förderungen für konkrete regionale Umsetzungsprojekte wie Modellinitiativen und Pilotprojekte (inkl. Personalkosten) mit Projektgesamtkosten von mehr als € 10.000,- mit einem maximalen Förderbetrag in der Höhe von € 150.000,-.

 

Projekttyp B: Kleinprojekte mit Projektgesamtkosten bis max. € 2.500,-. Die Förderquote beträgt max. 100% (somit max. € 2.500,-) Bei der Einreichung der Projektideen ist der voraussichtlich anfallende Aufwand für die Konzeptentwicklung nachvollziehbar abzuschätzen und dementsprechend im Förderungsantrag darzustellen.

 

Nähere Informationen zum Call finden Sie hier

 

Förderungsanträge müssen bis spätestens 05. April 2019 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, als zuständige Förderstelle grundsätzlich vollständig eingelangt sein.

 

Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung A17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat für Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2
A 8010 Graz
Tel.: +43 316 877-3644
E-mail: abteilung17@stmk.gv.at
www.landesentwicklung.steiermark.at

 

Kooperationspartner:
A11 Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-5458
E-Mail: abteilung11@stmk.gv.at
www.soziales.steiermark.at


Europa für Bügerinnen und Bürger 2014 – 2020

Das EU-Programm Europa für Bügerinnen und Bürger 2014 – 2020 möchte Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näher bringen. Das Wissen über die Europäische Union, ihre Geschichte und ihre Vielfalt soll vergrößert, die Unionsbürgerschaft gefördert und die Voraussetzungen für eine Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene verbessert werden.

 

Alle AkteurInnen, welche die europäische Bürgerschaft und Integration fördern, sind eingeladen sich mit Projekten und Initiativen am Programm zu beteiligen. In der Förderperiode 2007 – 2013 konnten 125 unterschiedliche Projekte österreichischer Antragsteller realisiert werden. Auch in den kommenden sieben Jahren bietet das Programm die Möglichkeit, sich auf europäischer Ebene zu treffen, zu europäischen Themen zusammenzuarbeiten und die Erinnerung an die gemeinsame europäische Geschichte wachzuhalten.

 

Allgemeine Ziele

Das Programm trägt dazu bei die Europäische Union bürgernäher zu gestalten.
Gefördert werden Organisationen, Kommunen, Einrichtungen und ihre Projekte oder Veranstaltungen, die zu folgenden Zielen beitragen:

 

  • das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
  • die Unionsbürgerschaft fördern
  • die Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung auf Unionsebene verbessern
  • das gegenseitige Verständnis, kulturelle und sprachliche Vielfalt stärken
  • Europa seinen BürgerInnen näher bringen

 

Nähere Informationen finden Sie unter: europagestalten.at.


Klima- und Energiefonds

Der Klima- und Energiefonds unterstützt energierelevante Forschungsprojekte, klimafreundliche Verkehrsprojekte und Maßnahmen zur Markteinführung klimaschonender Energietechnologien.

 

Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde im Juli 2007 durch das Klima- und Energiefondsgesetz eingerichtet. Er unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung, bei der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen sowie bei der Umsetzung der Klimastrategie und hat sich zum bedeutenden Impulsgeber für die heimische Klimapolitik entwickelt.

 

Für die Förderung von Klimaschutzprojekten und zur nachhaltigen Energieversorgung stehen dem KLIEN jährlich bis zu 150 Mio. Euro zur Verfügung. Damit fördert der KLIEN innovative Projekte und erteilt Aufträge, die einen wesentlichen Beitrag für eine umweltfreundlichere und energieschonende Zukunft leisten. Zwei entscheidende Kriterien sind dabei Effizienz und Nachhaltigkeit.

 

Die Aufgaben des KLIEN:

Alle Förderungsmaßnahmen und Aktivitäten des KLIEN fokussieren die drei im Klima- und Energiefondsgesetz festgeschriebenen Programmlinien:

 

  • Forschung
    Der Schwerpunkt dieser Programmlinie liegt auf der Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien sowie der Klima- und Klimafolgenforschung.

 

  • Verkehr
    Die Forcierung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, des umweltfreundlichen Güterverkehrs sowie von multimodalen Verkehrssystemen über das Aktionsprogramm klima:aktiv mobil stehen bei der Programmlinie Verkehr im Mittelpunkt.

 

  • Marktdurchdringung
    Mit der Programmlinie Marktdurchdringung werden Projekte zur Bewusstseinsbildung sowie zur Erprobung bzw. Markteinführung von nachhaltigen Energietechnologien unterstützt.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/