CALL Lokale Agenda 21

Die Leitstelle LA 21 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat den 4. CALL für BürgerInnenbeteiligung im Rahmen der Regional-, Gemeinde- und Stadtteilentwicklung auf Grundlage der Lokalen Agenda 21 eröffnet.

Die Leitstelle LA 21 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat den 4. CALL für BürgerInnenbeteiligung im Rahmen der Regional-, Gemeinde- und Stadtteilentwicklung auf Grundlage der Lokalen Agenda 21 eröffnet.

Ein (neuer) Schwerpunkt des 4. Calls liegt auf partizipativen Beteiligungsprozessen zur Förderung einer sozial innovativen Orts- und Stadtteilentwicklung mit einem Fokus auf Klimaschutz 2030. Es soll in diesem Rahmen auch die Chance genützt werden, Pilotvorhaben für eine (inter)kommunale Smart Village Konzeption – gemeinsam mit den BürgerInnen – zu erarbeiten. Dies kann auf Basis eines gesamthaften Leitbildes geschehen oder durch Themenagenden. Die Abteilung 17 ist überzeugt, dass es gerade in dieser schwierigen herausfordernden Zeit notwendig ist, in die Regionen zu investieren und dabei auch die Eigenverantwortung der BürgerInnen zu stärken.

 

Der CALL wird bis zum 01.03.2021 geöffnet sein; bis zu dieser Frist müssen die Anträge, sowohl in analoger als auch in elektronischer Form, bei der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Einreichstelle vollständig eingelangt sein. Zudem ist eine Abstimmung mit der ROW Regionalmanagement Obersteiermark West GmbH – gemäß Ausschreibungsunterlagen – für alle Projektträger obligatorisch.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind nun auf der Homepage unter: https://www.landesentwicklung.steiermark.at/cms/ziel/160048638/DE/ zum Download bereitgestellt.